Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) begrüßt die Vorschläge des NSU-Unter-suchungsausschusses. Diese wurden mit dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vom Bundestag am 2. September 2013 einstimmig angenommen. Damit stimmten die Abgeordneten auch den weitgehenden Forderungen der Autorinnen und Autoren des Berichts zu, eine kontinuierliche Unterstützung der Demokratieförderung zu leisten.

Für den AdB als Fachverband der politischen Bildung ist insbesondere die im Bericht formulierte Anerkennung der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus als staatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe von zentraler Bedeutung. „Wenn der Kampf gegen Rechtsextremismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dann bedeutet dies in der Konsequenz, dass die zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure in ihrem Engagement gegen Rechtsextremismus dauerhaft unterstützt und gefördert werden müssen. Denn die „Feuerwehrfunktion“, also die Förderung immer dann, wenn aktuell etwas passiert ist, greift entschieden zu kurz!“, so Ulrich Ballhausen, Vorsitzender des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten.

Der AdB schließt sich den im Bericht genannten Forderungen nach Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei der Förderung an, um die zivilgesellschaftlichen Strukturen, die Träger, Vereine, Bildungsstätten und Initiativen nachhaltig zu stärken.

Der Bericht des am 26. Januar 2012 eingesetzten und vom Abgeordneten Sebastian Edathy (SPD) geleiteten Gremiums ist das beachtliche Ergebnis eines intensiven demokratischen Prozesses von Vertreter/-innen aller im Parlament vertretenen Parteien, der der Aufklärung diente und die Herausforderungen für die Demokratie sichtbar machte. Der Bericht ist in seiner Vorabfassung hier abrufbar: Abschlussbericht

Pressekontakt: Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Friedrun Erben, Tel.: 030/400 401-11, E-Mail: erben@adb.de