Weil die Nachfrage nach außerschulischen Fahrten zu Gedenkstätten des Nationalsozialismus in den letzten Jahren stetig gewachsen ist, verdoppelt das Bundesfamilienministerium die Fördermittel für das Jahr 2017 auf bis zu 500.000 Euro.

Das Programm wendet sich an Jugendliche zwischen 14 und 26 Jahren; gefördert werden Träger der nicht schulischen Bildung. Die Träger haben dabei eine breite Gestaltungsfreiheit bei der inhaltlichen und pädagogischen Konzeption der Gedenkstättenfahrt. Weitere Informationen, Förderkriterien und Antragsformulare stellt das BMFSFJ hier zur Verfügung.