Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat mitgeteilt, dass zu den bereits bestehenden Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets weitere Hilfen für gemeinnützige Organisationen in der Form von Darlehens- und Zuschussprogrammen auf den Weg gebracht wurden. 

Diese Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Organisationen ruhen auf drei Säulen: 

  1. Unterstützung durch Darlehen mit KfW-Sonderkreditprogramm mit „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“

„…Damit können die Länder mit überschaubaren Eigenmitteln eine Haftungsfreistellung bis zu 100 Prozent zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen. Ein Start zum 1. August 2020 in den sich beteiligenden Ländern wird angestrebt. Von dem Kreditprogramm können unter anderem Jugendherbergen, Familienferienstätten, Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung oder Träger der politischen Bildung Gebrauch machen.“

  1. Überbrückungshilfen durch Zuschüsse mit einem „Programm für Überbrückungshilfen“ 
    „…Um kleine und mittelständische Unternehmen gegen Coronavirus bedingte Umsatzausfälle abzusichern, hat die Bundesregierung ein Bundesprogramm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Diese Zuschüsse knüpfen an die Soforthilfen an und haben ein Volumen von 25 Milliarden Euro…“ Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen hier.
  2. Strukturstärkung durch ein Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe
    Da die gemeinnützigen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe den Betrieb erst nach und nach und mit Einschränkungen wieder aufnehmen können, werden sich die Liquiditätsengpässe auch noch über den Sommer 2020 bis auf Weiteres hinziehen. Deshalb hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2020 beschlossen, weitere 100 Mio. Euro im Jahr 2020 für Coronabedingte Schäden zur Verfügung zu stellen, um den Fortbestand der betreffenden Organisationen – Jugendherbergen, Träger der politischen, kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, Familienferienstätten, Schullandheime sowie Träger des internationalen Jugendaustauschs – zu ermöglichen und die durch bisherige Maßnahmen nicht ausgeglichen werden konnten. Für diese Fälle kann das BMFSFJ nun eine klare Perspektive eröffnen. Die Zuschüsse schließen zeitlich an die Überbrückungshilfen an und können ab September beantragt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Programmrichtlinien wird mit Hochdruck erarbeitet.“

















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