Am 19. Mai 2020 um 18:39 war es soweit: Die bpb teilte den Zentralstellen und weiteren Trägern, die aus dem Programm Richtlinienförderung Mittel erhalten, das Ergebnis der wochenlangen Verhandlungen mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) über die höchstmögliche Flexibilität in der Förderung der anerkannten Bildungsträger in Corona Zeiten mit.
Den Trägern wurden zwei Optionen angeboten:
• Änderungsantrag mit flexiblen Regelungen, die ermöglichen, dass statt Veranstaltungen nunmehr u.a. Konzeptentwicklung, Netzwerkarbeit, Entwicklung und Erprobung von Online-Formaten sowie besondere Sachaufwendungen beantragt werden können, soweit die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind.
• Das reguläre Verfahren der Veranstaltungsförderung fortzuführen, aber unter Aussetzung der Vorgaben zur Übernachtung (für Online-Seminare) und der Beschränkung der maximal erlaubten Anzahl von kurzformatigen Veranstaltungen.
Damit wird es möglich, auf verschiedenen Wegen die bereits bewilligten Jahreskontingente umzusetzen. Nähere Konditionen können bei den jeweiligen Zentralstellen in Erfahrung gebracht werden oder liegen den Trägern durch die bpb-Mitteilung vor.
Welche Option umgesetzt wird, klären die Träger der politischen Bildung, je nach den Bedarfen und Möglichkeiten abhängig von der Art der Veranstaltungen und den Rahmenbedingungen der geförderten Träger. Im Augenblick wird dazu intern intensiv beraten und an den Änderungen gearbeitet.
Dank des Einsatzes von Thorsten Frei, MdB und Daniela Kolbe, MdB, den Vorsitzenden des Kuratoriums der Bundeszentrale für Politische Bildung, und den Zuständigen im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie in der bpb sind nun helfend flexible Lösungen für die Förderung der Politischen Erwachsenenbildung bereitgestellt worden.